Impressum & AGB`s
Impressum
Till Recknagel
Einzelunternehmer
Mittlere Teichgasse 4
36433 Bad Salzungen
Kontakt
Telefon: +49 (0) 1604445711
E-Mail: kontakt@reckesresidenz-badsalzungen.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
155/261/01216
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Stand: 01.07.2024
Vorbemerkung
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, bezüglich einer Ferienwohnung oder einer sonstigen Ferienunterkunft (nachfolgend zur Vereinfachung einheitlich „Ferienobjekt“ genannt) abschließen. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir als „Vermieter“. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern im Internet, etc. bleibt im gesetzlichen Rahmen vorbehalten.
Allgemeine Bestimmungen
1. Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht; Optionale Nebenleistungen a) Mit der Anfrage (per Mail, telefonisch usw.) bietet der Kunde, dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an. b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform. c) Kundenwünsche nimmt der Vermieter gerne entgegen. Der Vermieter kann für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Vermieter in Textform bestätigt werden. d) Der Vermieter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telekopien, E-Mails, über sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Bedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Zahlungsabwicklung
2.1. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 20 % des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller gebuchten Zusatzleistungen und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu bezahlen, wobei dem Vermieter der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor dem Tag des Belegungsbeginns an den Vermieter zu überweisen, wobei dem Vermieter der Betrag bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Buchungen kürzer als 30 Tage vor Belegungsbeginn sind sofort vollständig zur Zahlung fällig.
2.3. Alle Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Zahlungen in Fremdwährungen, mit Kreditkarte und per Scheck sind ausgeschlossen.
2.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung beim Vermieter nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Objekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und Fristablauf den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen.
2.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Ferienobjekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjektes und auf die vertraglichen Leistungen.
3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über ein Ferienobjekt gegenüber dem Vermieter kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an den Vermieter gerichtet werden. Der Rücktritt kann ausschließlich in Textform erfolgen.
3.2. Der Vermieter kann – soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart – im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen: a) bis 61 Tage vor Mietbeginn 10 % des Gesamtpreises b) 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises c) 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises d) 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtpreises. 3.3. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
3.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
3.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen. Die Weitervermietung der Ferienobjekte durch den Mieter mit eigener Preisgestaltung ist nicht gestattet. 3.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. 3.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht. Im Einzelfall sprechen Sie uns gerne an.
4. Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Vermieter oder den Kunden, Rücktritt durch den Vermieter
4.1. Für die Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Kunden oder den Vermieter gilt: a) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so können der Kunde wie auch der Vermieter den Vertrag kündigen. b) Dieses anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Ferienobjekts oder die unmittelbare Umgebung des Ferienobjekts (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken. c) Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht im unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Ferienobjekt stehen oder Umstände, die in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter. 4.2. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienobjekts und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 9 dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
5.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Ferienobjekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
5.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Der Abschluss wird empfohlen.
6. Kaution
6.1. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Ferienobjekts und/oder der Buchungsbestätigung ergibt. 6.2. Weisen das Ferienobjekt und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden/Gästen zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
6.3. Der Vermieter erteilet eine Abrechnung der Kaution in der Regel innerhalb von 25 Bankarbeitstagen nach Abreise und zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag per Überweisung zurück und/oder macht beanspruchte Einbehalte geltend, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten. Durch die Rückzahlung einer Kaution werden etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters im Übrigen nicht berührt.
7. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden; Ausschluss der Untervermietung und des Wiederverkaufs
7.1. Damit dem Kunden bei Schäden an dem Ferienobjekt oder ihrer Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
7.2. Wird der Aufenthalt in dem Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
7.3. Die Vermittlung und Vermietung der Ferienunterkünfte erfolgt ausschließlich zur persönlichen Inanspruchnahme der Ferienunterkunft durch den Kunden und seine Mitreisenden. Jegliche Untervermietung oder ein Zwischen- oder Wiederverkauf ist grundsätzlich nicht gestattet und steht in sachlich begründeten und angemessenen Ausnahmefällen unter dem ausdrücklichen Erlaubnisvorbehalt durch den Vermieter. Die Weiterreichung der vermittelten Buchung zu einem Aufschlag oder mittels eines Serviceentgelts wird grundsätzlich als gewerbliche Untervermietung bzw. Weiterverkauf gewertet.
8. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
8.1. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kann das Ferienobjekt am Anreisetag ab 15:00 Uhr bzw. zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
8.2. Der Vermieter teilt auf Anfrage die späteste Ankunftszeit mit. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Vermieter oder dessen Beauftragten. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.
8.3. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist das Ferienobjekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Wird das Ferienobjekt später als 10 Uhr verlassen, muss grundsätzlich der Gesamtpreis für einen zusätzlich angefangenen Tag vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche gezahlt werden.
9. Besondere Bedingungen und Hinweise; Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
9.1. Das Ferienobjekt wird mit allem Zubehör entsprechend der Ausschreibung vermietet. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen unverzüglich hinauszuweisen und / oder einen erhöhten anteiligen Gesamtpreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung mit dem Vermieter möglich. 9.2. Das Ferienobjekt ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet.
9.3. Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei Frosch FH als Vermittler des Vermieters angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie durch den Vermieter in Textform bestätigt.
9.4. Dem Kunden steht das Recht zu, das gesamte Ferienobjekt gemäß Ausschreibung einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Die Kunden und Nutzer sind verpflichtet, das Ferienobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Die Kunden sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
9.5. Anfallende Nebenkosten werden in der Preisliste oder Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Höhe der Nebenkosten ist von der Zahl der Personen (auch Kinder und Kleinstkinder) und / oder vom Verbrauch abhängig (z.B. Kurtaxe, Wäsche, Endreinigung usw.). Die Nebenkosten werden teilweise, je nach Inanspruchnahme, direkt am Urlaubsort an den Vermieter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, müssen bei Anreise gezahlt werden. Alle Angaben zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Abweichungen aufgrund von Änderungen der Kurtaxe oder der Verbrauchstarife sind jedoch möglich. Die Kurtaxe ist immer vom Kunden vor Ort zu entrichten.
9.6. Bei Sonderangeboten des Vermieters, z. B. 14=11 oder 7=6 sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis für den Preisnachlass zugrunde gelegt.
9.7. Beim Auszug muss das Ferienobjekt mit allem Zubehör vom Kunden gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch den Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Ferienobjekt besenrein übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden.
9.8. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet werden können und die Kunden diesen Service in Anspruch nehmen wollen, ist dieser Wunsch bitte bei Buchung anzugeben. Ein Geschirrtücher wird vom Vermieter bereitgestellt. Es wird jedoch generell empfohlen, diese ebenso wie Pool bzw. Strandtücher immer selbst mitzubringen.
9.9. Bei unserer Ferienunterkunft handelt es sich um eine Selbstversorgerwohnung. Sie finden am Anreisetag eine sogenannte Erstausstattung von z.B. Toilettenpapier, Handseife, Spülmittel, Küchenrolle, Lappen oder Spülmaschinentabs vor. Wir empfehlen deshalb die Mitnahme von weiteren Verbrauchsgüter (z.B. Toilettenpapier) sowie Spülmitteln.
9.10. Zusatzbetten oder Kinderbetten sind derzeit nicht vorhanden.
9.11. Haustiere sind nicht erlaubt. Das bedeutet nicht zwingend, dass im Haus, vor dem Haus usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist. Das liegt z.B. an der Struktur des Hauses und daran, dass der Vermieter selbst gelegentlich einen Hund zu Besuch hat und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will.
9.12. Beachten Sie, dass auch wenn, keine Haustiere erlaubt sind, eventuell Allergien hervorrufen werden können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub, usw.
9.13. In den Ferienobjekten sind Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler sind wie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt vorhanden.
9.14. Heizung/Heizmöglichkeit: Für die angebotene Ferienwohnung ist eine Zentralheizung vorhanden.
9.15. TV/TV-Empfang: TV in der Ferienobjektbeschreibung bezeichnet ein FarbFernsehgerät. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch fremdsprachige Programme empfangen werden können.
9.16. Internet/WLAN: Internet/WLAN ist vorhanden. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Datenverbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o.ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über InternetTauschbörsen o.ä. illegal im Internet verbreitet werden. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Kunden) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text „Internet/ WLAN“ stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
9.17. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Elektroautos, etc. ist nicht gestattet.
9.18. Nichtraucherwohnung: In allen Räumen der Ferienwohnung und im Treppenhaus ist das Rauchen verboten. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung des Rauchverbotes zu respektieren.
9.19. Aus Rücksicht auf Ihre benachbarten Urlauber und Anrainer bitten wir Sie, die gesetzlichen Ruhezeiten zu wahren. Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Einheimischen der Alltag weiter. Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr o.ä. ist der Vermieter nicht verantwortlich.
9.20. Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche. Mülltonnen stehen im Erdgeschoss des Hauses bereit. Es darf nur der in der Ferienunterkunft anfallende Müll in die Tonnen entsorgt werden. Auf Mülltrennung sollte geachtet werden.
9.21. Der Empfang von Tagesgästen des Kunden (Besuch) ist auf den Zeitraum von 12 Stunden (jedoch keine Übernachtung) und eine Anzahl von maximal 2 Personen beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme oder eine höhere Anzahl von Gästen (insbesondere zur Übernachtung) bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
9.22. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Ferienobjekt tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
9.23. Dem Kunden und seinen Mitreisenden ist es gleichfalls nicht gestattet, anderen Personen, insbesondere Mitreisenden oder Dritten in PKW, Campmobilen oder Wohnwagen, die Benutzung des Ferienobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung.
9.24. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. ist auf dem Grundstück nicht erlaubt.
10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 10.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von dem Vermieter bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.
11. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet unbeschränkt, soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf Schäden, die durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden
12. Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung, Verbraucherstreitlegung; Datenschutz 12.1. Hinweise zur Datenverarbeitung und Datenschutz: Die von Ihnen in der Buchungsanmeldung oder -anfrage angegebenen Daten verwenden wir zur Abwicklung Ihrer Buchung unseres Ferienobjektes sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie verwenden. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihre Rechte als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit auf unserer Internetseite einsehbar ist.
12.2. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3. Der Kunde kann den Vermieter nur an seinem Sitz verklagen. Als Gerichtsstand gilt Bad Salzungen, Thüringen.
12.4. Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.
12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.